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Krankenkasse

Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich

Ein Vergleich der Krankenkasse zu Alternativangeboten kann je nach Versicherungsanbieter zum Teil einen enormen Unterschied bedeuten. Meist wird jedoch lediglich eine einseitige Betrachtung vorgenommen, was unter Umständen zur Unzufriedenheit im Bezug auf die eigene Kasse führen kann.

Als professionelle Berater bei einem Vergleich der Krankenkassen empfehlen wir daher stets die Leistung in Relation zum Entgelt zu setzen, das daraus resultierende Ergebnis wirft einen objektiven Blick auf Angebote der zahlreichen Dienstleister. Gerne stehen wir Ihnen deshalb bei einem erfolgreichen Vergleich der Krankenkassen zur Seite, um letztendlich nicht nur bares Geld zu sparen, sondern Ihnen im gleichen Zug eine optimale Abdeckung der Versicherungsleistungen zu garantieren. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Aufbau
  • Versicherungsmodelle der Grundversicherung nach KVG
  • Kostenaufteiligung der Grundversicherung

Aufbau

Wir unterscheiden

Grundversicheracung nach KVG Zusatzversicherung nach VVG
Soziale Versicherung d.h. darf keinen Gewinn erzielen Wirtschaftlich Versicherung d.h. muss Gewinn erzielen
obligatorisch nach Gesetz für alle in Schweiz Wohnhaften freiwillig
keine Risikoprüfung der Krankenversicherer darf niemanden zurückweisen und auch keine Vorbehalte machen. Risikoprüfung
Die Versicherung darf den Kunden ablehnen oder einen Vorbehalt vorschlagen
Prämien
Die Prämien hängen von der Altersgruppe (0-18, 19-25 und 26-…) und dem Wohnort ab!
Prämien
Die Prämien messen sich an den jeweiligen Leistungen. Altersgruppe ändern sich alle 5 Jahre
Prämienerhöhung
Die Prämien steigen oder sinken jährlich. Der Bundesrat kann die Prämien der Grundversicherung aller Versicherer verbindlich anpassen.
Prämienerhöhung
Die Prämien bleiben in der Regel über Jahren gleich. Die Versicherung darf selber entscheiden.
Muss min 10% max. 20% Reserven haben Muss keine Reserven haben
Hat gesetzliche Franchise Einige Versicherer haben Franchise bei den VVG freiwillig

Versicherungsleistung

Grundversicherung nach KVG Zusatzversicherung nach VVG
Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das KVG (Krankenversicherungsgesetz) und seineVerordnungen genau festgelegt. Darum sind diese Leistungen bei allen Krankenversicherungen genau gleich (wenn auch nicht genau gleich teuer!). Die Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Krankenversicherung zu Krankenversicherunga: Die Leistungen sind verschieden; und die Prämien sind abgestuft nach Alter, Geschlecht und Wohnort.
- Arztkosten
1. Franchise
2. 10% Selbstbehalt max. 700 CHF
- Alternative ambulante Behandlungen
Von nichtärztlichen Therapeuten Chineselogie Naturheilpraktiker
- Medikamente
Nur Kassenpflichtige Medis
- Fitness
- Notfall-Behandlungen im Ausland - Kapital bei Tod oder Invalidität
- Unfall
Falls Unfall bei Arbeitgeber, wird die Franchise nicht belastet.
- Auslandversicherung
- Mutterschaft
Belastet die Franchise nicht
- Zahnversicherung
- Zahnspange
- Kinder bis 18 Jahre CHF 180.- p.a. - Brille / Kontaktlinsen
  - Hilfsmittel
  - Transport / Such / Rettung
  - Nichtpflicht Medikamente

Versicherungsmodelle der Grundversicherung nach KVG

Definition:

Alternative Versicherungsmodelle (AVM) der obligatorischen Grundversicherung BASIS bedeuten: eine günstigere Variante zur Standartdeckung.
Der Kunde hat Anrecht auf die gleichen Leistungen, jedoch verpflichtet er sich vor Behandlungsbeginn, sich an bestimmte sogenannte Gatekeeper (Hausarzt, Telefon, etc.) zu wenden.

Hausarztmodel:

Der Kunde muss sich zuerst von seinem Hausarzt behandeln lassen, den er ausgewählt hat.

Telemedizin:

Der Kunde muss vor dem Arztbesuch eine Gratishotline anrufen und mitteilen dass Sie zum Arzt gehen.

HMO:

Der Kunde muss sich von der HMO Zentrale behandeln lassen, die er bei seiner Krankenkasse angegeben hat, identisch zum Hausarztmodell.
MODELLE ERSPARNIS
Freie Arztwahl (Traditionell) -
Hausarzt-Modell Jeder Arzt 10%
Ärzteliste
Ärzte die in der Liste der Versicherers eingetragen ist
12-20%
Telefon-Modell 10%
HMO 20%

Wählbare Franchisen 300
1000
2000
500
1500
2500

Kostenaufteiligung der Grundversicherung

Der Kunde beteiligt sich an den medizinischen Kosten und Spitalkosten in Form von:

- seiner gewählten Franchise

- einem Selbstbehalt von 10% max. 700.- CHF pro Jahr


Hier ein Beispiel:

Frau Arnold beantragt die Rückerstattung einer Rechnung im Betrag von 2`600.- CHF
Gewählte Franchise 300.- CHF
10% Selbstbehalt 230.- CHF
Totalbetrag zu Lasten von Frau Arnold 530.- CHF
Betrag zu Lasten Versicherung 2`070.- CHF

Bei der nächsten Rechnung bezahlt Frau Arnold nur noch 10% Selbstbehalt jedoch bis die Grenze von 700.- CHF pro Jahr erreicht worden ist.

KURZ ERKLÄRT:


DER KUNDE BEZAHLT JÄHRLICH MAXIMAL

SEINE FRANCHISE
+
700.- CHF SELBSTBEHALT

Informationen zum Unternehmen

Femosana GmbH
Versicherung


Kontaktdetails

Emailadresse:
info@femosana.ch

076 414 92 88

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00